Fleischverarbeiterin und Fleischverarbeiter

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Fleischerei

Die frühere Bezeichnung dieses Berufes war Fleischer bzw. Fleischerin. Zu den Aufgaben Beurteilung der Fleischqualität, die Schlachtung und Zerlegung von Tieren und das verkaufsgerechte Herrichten des Fleisches. Ebenso gehört die Verarbeitung des Fleisches zu Wurstwaren zu den wichtigen Tätigkeiten.


Tätigkeitsbereiche

geschlachtetes Schwein
Innereien

Tierschlachtungen

  • Beurteilung der Fleischqualität lebender Tiere.
  • Betäuben der Tiere vor der Schlachtung
  • Anwendung der tierspezifischen Schlachtungsart
  • Ausbluten des getöteten Tieres

Enthäutung

  • Entfernung der Eingeweide (= Entweiden)
  • Zerteilen der Tierkadaver in größere Teilstücke

Früher war das Zerlegen des Tierkörpers schwere, körperliche Arbeit. Heute erfolgt es mit der Unterstützung von elektrischen Sägen und Messern.

Zerlegung der Fleischstücke

Fachgerechte Zerteilung des Fleisches für den Verkauf (= Fleischkunde) für die Fleischverwendung - Eignung der einzelnen Stücke zum Kochen, Braten, Schmoren, Kurzbraten oder Grillen

Wursterzeugung

Bei der Wurstwarenerzeugung wird zerkleinert, gekocht, gebrüht, gewürzt oder geräuchert. Weiterer Zutaten und Konservierungsstoffe werden beigefügt.


Arbeitsgeräte

Wurstmaschine

Hilfsmittel bei der Schlachtung und Zerteilung sind Schussapparate, Messer, Beile, Schneide- und Sägemaschinen. Bei der Herstellung von Fleisch- und Wurstwaren, werden Maschinen zum Zerkleinern und Vermengen verwenden. Bei der Fleischlagerung werden Haken, Schnüre, Spezialverpackungen und –behälter benötigt



Anforderungen

Hygienisches Arbeiten

Da die Tätigkeiten häufig anstrengend sind - Gewicht einer Schweinehälfte: 50 kg, Gewicht eines Rinderviertels: 100 kg – kann dieser Beruf nur bei guter körperlicher Verfassung ausgeübt werden. Beim Zerlegen des Fleisches ist Fingerfertigkeit notwendig. Da Fleisch ein Lebensmittel ist, muss auf strengste Sauberkeit auch im persönlichen Bereich (Körperpflege!) geachtet werden.



Ausbildung

Der Umgang mit dem Schweinsnetz will gelernt sein!:

Die Lehrzeit für diesen Beruf dauert 3 Jahre. Danach kann die Berufsreifeprüfung abgelegt werden. Die selbstständige Berufsausübung ist in Österreich an einen Befähigungsnachweis gebunden.


Sonstiges