Internationaler Tag zur Beseitigung der Rassendiskriminierung

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Darstellung von Ausgrenzung
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Eine(r) ist immer anders!
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Anders sein ist schön
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Ohne Worte!

Am 21. März 1960 wurden 69 Demonstranten im südafrikanischen Township Sharpville von Polizisten erschossen. Sie hatten nichts getan, außer auf friedliche Weise gegen die Gesetze der Apartheid demonstriert.


Die Apartheid gab es in Südafrika bis 1991. Sie beschreibt die politische, gesellschaftliche und sogar räumliche Trennung von weißen und farbigen Menschen. Farbige Menschen wurden einfach „ausgesondert“ und in eigene Wohnsiedlungen oder Ghettos – den so genannten Townships – ausgesetzt.


Damals ging eine Welle der Empörung um die Welt. 5 Jahre später – dem 21. März 1966 – rief die Generalversammlung der vereinten Nationen den 21. März zum: Internationalen Tag zur Beseitigung der Rassendiskriminierung aus. Sie wollten damit zeigen, dass Rassismus zu verurteilen ist und all jener Menschen gedenken, die damals bei der Demonstration ums Leben kamen.


Auch heute ist Fremdenfeindlichkeit noch immer ein Problem. Der erste Absatz der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sagt, dass: „alle Menschen frei geboren wurden und gleich an Würde und Rechten sind.“ Das bedeutet, dass kein Mensch besser ist, als der andere – ganz egal mit welcher Hautfarbe er geboren wurde. Diesen Gedanken zu schützen und zu fördern ist unsere gemeinsame Verantwortung.


Denn schon der Dichter Johann Wolfgang von Goethe hat einmal gesagt: Ein Volk, das seine Fremden nicht ehrt, ist dem Untergang geweiht.