Tierhandlung

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Version vom 14. Mai 2014, 08:59 Uhr von Ehofbauer (Diskussion | Beiträge) (Tierhändler/in oder Tierverkäufer/in)
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Datei:Tierfutter.jpg
Tierfutter wird verkauft.

Eine Tierhandlung wird auch Zoofachgeschäft genannt.

Die Aufgabe der Tierhandlungen ist der Verkauf von Tieren, Tiernahrung und Gegenständen zur Tierhaltung.

Ein/e gute/r Tierhändler/in kennt sich gut mit Tieren aus. Er/sie kann bei der Auswahl des richtigen Haustieres ein/e wichtige/r Berater/in sein.


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Tierzubehör wird verkauft.


Ausstattung

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Hier werden Spinnen verkauft.

Auch in einer Tierhandlung kann ein Tier krank werden. Es muss gesondert von den anderen Tieren untergebracht werden.

Sind Tiere durch das Schaufenster zu sehen, dürfen sie nicht der prallen Sonne ausgesetzt sein.

Außerdem muss/müssen …

  • Kaltes und warmes Wasser vorhanden sein.
  • die Räume sauber und keimfrei gehalten werden.
  • alle Tiere, die das Zoogeschäft anbietet, artgerecht untergebracht sein.
  • für ausreichend Luft und Licht gesorgt sein.
  • die Beleuchtung dem Tag und Nacht-Rhythmus der Tierart entsprechen.



Artgerechte Tierhaltung

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So dürfen Hunde in Geschäften nicht gehalten werden!

In den meisten Fällen werden sich Tiere nur kurz in der Tierhandlung aufhalten. Trotzdem sollen sie sich wohl fühlen.

Kein Säugetier und kein Vogel darf sich länger als 3 Monate im Geschäft aufhalten. Darum muss der/die Händler/in genaue Aufzeichnungen darüber führen, wann jedes Tier im Geschäft eingetroffen ist. Kommt eine Kontrolle, muss er/sie die Unterlagen für das einzelne Tier vorlegen können. Bei Fischen muss nachgewiesen werden, dass sie keine Wildfänge sind sondern aus Zuchten stammen.



Artgerechte Betreuung

Datei:Katzen in auslage.jpg
Katzen dürfen nicht in der Auslage sein.

Die artgerechte Betreuung beginnt bei der Unterbringung. Einer Maus gefällt es ganz sicher nicht neben einer Katze zu wohnen. Für keinen Vogel ist Zugluft gut. Auch Lärm, Rauch, intensiver Geruch und starke Sonneneinstrahlung stören die Tiere und schaden ihrer Gesundheit.

Die Käfige, Terrarien und Boxen ..., in denen die Tiere untergebracht sind, müssen groß genug und ausbruchsicher sein.

Tiere dürfen nur vom Verkäufer/ von der Verkäuferin aus der Unterbringung genommen werden.



Besondere Anforderungen

Datei:Reptilienhandlung.jpg
Reptilienhandlung

Kriechtiere (zB Schildkröten, Schlangen, Krokodile, Leguane …) dürfen nur verkauft werden, wenn sie an den künstlichen Lebensraum gewöhnt sind und das angebotene Futter annehmen.

Hunde und Katzen müssen für den Verkauf älter als 8 Wochen sein. Sie müssen voneinander getrennt untergebracht sein. Sie dürfen auch nicht mit den anderen Tieren zusammen im Geschäft gehalten werden.



Verkaufsberatung

Datei:Futter buch.jpg
Fachliteratur zur Tierhaltung

Über jedes Tier in der Zoofachhandlung muss genaue Auskunft über Haltung (Käfiggröße, Auslaufbedarf …) und Pflege gegeben werden können. Über den Futterbedarf, jährliche Impfungen und andere ärztliche Kontrollen muss der/die Käufer/in aufgeklärt werden.

Ein Hinweis auf mögliche Gefahren im Umgang mit dem Tier gehört zu einem Beratungsgespräch.



Tierhändler/in oder Tierverkäufer/in

Datei:Katzenverkauf.jpg
Sie dürfen nur von Angestellten aus der Box genommen werden.

Dieser Beruf kann ausgeübt werden von Menschen ...

  • mit einem Lehrabschluss als Tierpfleger/in.
  • mit dem Abschluss eines Lehrganges über Tierhaltung und Tierschutz.
  • mit einer Ausbildung an einer höheren Schule für Land- und Forstwirtschaft.
  • nach dem Studium der Zoologie oder der Veterinärmedizin (= Tierarzt)



Haustiere

Datei:Tier naschereien.jpg
Leckereien für Tiere
Datei:Hundespielzeug.jpg
Spielzeug für den Hund


Externe Links

Datei:Fischverkauf.jpg
In diesem Aquarium sind zu viele Fische.


Sonstiges