Datei:EU Flagge.jpg: Unterschied zwischen den Versionen

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{{ImageMetaTable|Beschreibung=Flagge der EU|Urheber=User:Verdy p, User:-xfi-, User:Paddu, User:Nightstallion, User:Funakoshi, User:Jeltz, User:Dbenbenn, User:Zscout370|Herausgeber=|Quelle={{ImageMetaSource|Quelle=https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Flag_of_Europe.svg}}|Lizenz={{ImageMetaLicense|URL=https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de|Lizenz=CC0 1.0}}|Originaltitel=Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund. Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.|Bearbeitung=|GeoLand=|GeoRegion=|GeoGPSNorth=|GeoGPSEast=|Sonstiges=Die Grundsätze der Verwendung des Europa-Emblems durch Dritte sind in einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Europarat niedergelegt. Diese Vereinbarung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (ABl. C 271 vom 8.9.2012, S. 5).Gemäß dieser Vereinbarung ist die Verwendung des Europa-Emblems oder eines seiner Elemente durch natürliche oder juristische Personen („Nutzer“) erlaubt, es sei denn '''a)'''die Verwendung führt zu dem Eindruck oder der Annahme, dass es eine Verbindung zwischen dem Nutzer und den Organen, Einrichtungen, Ämtern, Agenturen oder Institutionen der Europäischen Union oder des Europarates gibt, ohne dass eine solche Verbindung tatsächlich besteht; '''b''') die Verwendung verleitet die Öffentlichkeit zu der Annahme, dass der Nutzer Unterstützung, Billigung oder Zustimmung seitens der Organe, Einrichtungen, Ämter, Agenturen oder Institutionen der Europäischen Union oder des Europarates erhält, obwohl dies nicht der Fall ist; '''c)'''das Emblem wird für Maßnahmen oder Ziele verwendet, die im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Europäischen Union oder des Europarates stehen, oder die Verwendung ist aus sonstigen Gründen rechtswidrig. Wenn die Verwendung des Europa-Emblems diese Voraussetzungen erfüllt, muss keine schriftliche Genehmigung beantragt werden.}}
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Aktuelle Version vom 20. Dezember 2019, 15:12 Uhr

Beschreibung Flagge der EU
Urheber User:Verdy p, User:-xfi-, User:Paddu, User:Nightstallion, User:Funakoshi, User:Jeltz, User:Dbenbenn, User:Zscout370
Quelle https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Flag_of_Europe.svg
Lizenz CC0 1.0
Originaltitel Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund. Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.


Sonstiges
Die Grundsätze der Verwendung des Europa-Emblems durch Dritte sind in einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Europarat niedergelegt. Diese Vereinbarung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (ABl. C 271 vom 8.9.2012, S. 5).Gemäß dieser Vereinbarung ist die Verwendung des Europa-Emblems oder eines seiner Elemente durch natürliche oder juristische Personen („Nutzer“) erlaubt, es sei denn a)die Verwendung führt zu dem Eindruck oder der Annahme, dass es eine Verbindung zwischen dem Nutzer und den Organen, Einrichtungen, Ämtern, Agenturen oder Institutionen der Europäischen Union oder des Europarates gibt, ohne dass eine solche Verbindung tatsächlich besteht; b) die Verwendung verleitet die Öffentlichkeit zu der Annahme, dass der Nutzer Unterstützung, Billigung oder Zustimmung seitens der Organe, Einrichtungen, Ämter, Agenturen oder Institutionen der Europäischen Union oder des Europarates erhält, obwohl dies nicht der Fall ist; c)das Emblem wird für Maßnahmen oder Ziele verwendet, die im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Europäischen Union oder des Europarates stehen, oder die Verwendung ist aus sonstigen Gründen rechtswidrig. Wenn die Verwendung des Europa-Emblems diese Voraussetzungen erfüllt, muss keine schriftliche Genehmigung beantragt werden.

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aktuell08:49, 27. Apr. 2011Vorschaubild der Version vom 27. April 2011, 08:49 Uhr600 × 400 (46 KB)Gudrun (Diskussion | Beiträge)'''Flagge der EU'''<br> Bildquelle: de.wikipedia.org <br> Autor: User:Verdy p and others
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