Europäischer Rechnungshof: Unterschied zwischen den Versionen
Gudrun (Diskussion | Beiträge) |
Gudrun (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 10: | Zeile 10: | ||
== Sonstiges == | == Sonstiges == | ||
− | '''[[Europäische Union| | + | *'''<div class="intern">[[Europäische Union|Zur Europäischen Union]]</div>''' |
− | '''[[Hauptseite| | + | *'''<div class="intern">[[Hauptseite|Zur Hauptseite]]</div>''' |
Version vom 22. August 2011, 13:54 Uhr
Er prüft alle Einnahmen und Ausgaben der Union und kontrolliert, ob der Haushaltsplan der EU wirtschaftlich ausgeführt wird.
Jeder Mitgliedstaat entsendet ein Mitglied für den Rechnungshof für 6 Jahre. Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte den Präsidenten des Rechnungshofes für 3 Jahre.
Werden Betrugsfälle oder Unregelmäßigkeiten aufgedeckt, teilen sie dies den zuständigen Organen der EU so rasch wie möglich mit, damit diese die geeigneten Maßnahmen ergreifen können.