Europäischer Gerichtshof: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 31. August 2011, 16:00 Uhr

Europäischer Gerichtshof

Der Europäischer Gerichtshof sorgt dafür, dass Rechtsvorschriften der EU in allen Mitgliedstaaten gleich verstanden und angewandt werden = Gemeinschaftsrecht.

Der Gerichtshof entscheidet in Rechtsstreitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten, Organen der EU, Unternehmen und Privatpersonen.

Jeder Mitgliedstaat entsendet einen Richter und zusätzlich gibt es 8 überparteiliche Generalanwälte.


Sonstiges