Europäische Union: Unterschied zwischen den Versionen
Gudrun (Diskussion | Beiträge) |
Gudrun (Diskussion | Beiträge) (→Gemeinsame Organe der EU) |
||
Zeile 67: | Zeile 67: | ||
Die Zusammenarbeit der EU besteht aus fünf Organisationen | Die Zusammenarbeit der EU besteht aus fünf Organisationen | ||
mit besonderen Aufgaben: | mit besonderen Aufgaben: | ||
− | * Europäisches Parlament | + | * [[Europäisches Parlament]] |
− | * Rat der Europäischen Union | + | * [[Rat der Europäischen Union]] |
− | * Europäische Kommission | + | * [[Europäische Kommission]] |
− | * Europäischer Gerichtshof | + | * [[Europäischer Gerichtshof]] |
− | * Europäischer Rechnungshof | + | * [[Europäischer Rechnungshof]] |
<br /> | <br /> | ||
<div class="imagelink_anker" title="nach oben">[[#top| ]]</div> | <div class="imagelink_anker" title="nach oben">[[#top| ]]</div> |
Version vom 21. April 2011, 09:12 Uhr
Die Europäische Union (EU) ist ein Zusammenschluss demokratischer europäischer Länder, die sich vorgenommen haben, Frieden und Wohlstand in ihre Länder zu bringen.
Der Gedanke der europäischen Integration sollte verhindern, dass Europa jemals wieder von Krieg und Zerstörung heimgesucht wird. In einer Rede am 9. Mai 1950 sprach sich Robert Schuman, damaliger französischer Außenminister, erstmals für diese Integration aus.
Darum gilt der 9. Mai als Geburtstag der heutigen EU und wird jährlich als Europatag gefeiert.
Inhaltsverzeichnis
Kurzgeschichte der EU
Über viele Jahrhunderte führten in Europa immer wieder einzelne Staaten gegeneinander Krieg. Darum kamen die Staatsmänner nach dem 2. Weltkrieg auf die Idee, mit einer wirtschaftlichen und politischen Einigung Europas einen dauerhaften Frieden in ihren Ländern zu sichern.
1951 gründeten Belgien, Deutschland, Luxemburg, Frankreich, Italien und die Niederlande die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS).
Die EGKS wurde ein großer Erfolg und die 6 Gründungsmitglieder erweiterten die Gemeinschaft und gründeten die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).
1967 wurden die 3 Organe zur EU zusammengelegt.
Die EU wird immer größer
Als diese Gemeinschaft Erfolg hatte, wollten natürlich immer mehr Länder daran teilnehmen. So wurde die EU-Familie immer größer und wächst ständig weiter.
Gründerstaaten 1951 | Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande |
Beitritt 1973 | Dänemark, Großbritannien, Irland |
Beitritt 1981 | Griechenland |
Beitritt 1986 | Portugal, Spanien |
Beitritt 1995 | Finnland, Österreich, Schweden |
Beitritt 1. Mai 2004 | Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern |
Beitritt 1. Jänner 2007 | Bulgarien, Rumänien |
Derzeit sind 27 Staaten Mitglied der EU.
Kroatien, Mazedonien und die Türkei wollen ebenfalls der EU beitreten. Auch Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien sind interessiert.
Gemeinsame Organe der EU
Die Zusammenarbeit der EU besteht aus fünf Organisationen mit besonderen Aufgaben:
- Europäisches Parlament
- Rat der Europäischen Union
- Europäische Kommission
- Europäischer Gerichtshof
- Europäischer Rechnungshof
Europäisches Parlament
Es vertritt die Bürger der EU.
Die Mitglieder des Parlaments werden aus allen Mitgliedsstaaten von den Bürgern dieser Staaten direkt gewählt.
Die Parlamentswahlen finden alle 5 Jahre statt, dabei sind alle registrierten EU-Bürger stimmberechtigt.
Das Parlament tagt monatlich in Frankreich, Belgien und Luxemburg.
Seine Aufgaben sind:
- die Gesetzgebung,
- die demokratische Kontrolle,
- Haushaltsbefugnis (Kontrolle über Ausgaben)
Rat der Europäischen Union
Er vertritt die Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsgremium der EU.
An seinen Tagungen nimmt je ein Minister aus den nationalen Regierungen der EU-Staaten teil. Je nachdem, welches Thema besprochen wird, nehmen unterschiedliche Fachminister teil. Alle Minister dürfen für ihr Land verbindlich entscheiden.
Der Vorsitz des Rates wechselt alle 6 Monate.
Es gibt neun verschiedene Zusammensetzungen des Rates:
- Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen
- Wirtschaft und Finanzen ("ECOFIN")
- Justiz und Inneres
- Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie und Forschung)
- Verkehr, Telekommunikation und Energie
- Landwirtschaft und Fischerei
- Umwelt
- Bildung, Jugend und Kultur
Europäische Kommission
Sie ist ein politisch unabhängiges Organ, die Kommissare müssen im Interesse der ganzen EU entscheiden!
Aufgaben:
- macht dem Parlament und dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften
- setzt die EU-Politik um und verwaltet den Haushalt
- überwacht (gemeinsam mit dem Gerichtshof) die Einhaltung des europäischen Rechts
- vertritt die Europäische Union auf internationaler Ebene gegenüber anderen Ländern
Europäischer Gerichtshof
Er sorgt dafür, dass Rechtsvorschriften der EU in allen Mitgliedstaaten gleich verstanden und angewandt werden = Gemeinschaftsrecht.
Der Gerichtshof entscheidet in Rechtsstreitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten, Organen der EU, Unternehmen und Privatpersonen. Jeder Mitgliedstaat entsendet einen Richter und zusätzlich gibt es 8 überparteiliche Generalanwälte.
Europäischer Rechnungshof
Er prüft alle Einnahmen und Ausgaben der Union und kontrolliert, ob der Haushaltsplan der EU wirtschaftlich ausgeführt wird.
Jeder Mitgliedstaat entsendet ein Mitglied für den Rechnungshof für 6 Jahre. Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte den Präsidenten des Rechnungshofes für 3 Jahre.
Werden Betrugsfälle oder Unregelmäßigkeiten aufgedeckt, teilen sie dies den zuständigen Organen der EU so rasch wie möglich mit, damit diese die geeigneten Maßnahmen ergreifen können.
Gemeinsame Symbole
Europäische Flagge
Dies ist die europäische Flagge. Sie ist ein Symbol für die Einheit Europas. Der Kreis der goldenen Sterne steht für die Solidarität und Harmonie zwischen den europäischen Völkern.
Die Zahl der Sterne hat nichts mit der Anzahl der Mitgliedstaaten zu
tun. Es gibt zwölf Sterne als Symbol für Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit.
Die Flagge wird auch trotz Erweiterungen der Union unverändert bleiben.
Europäische Hymne
Die "Ode an die Freude" stammt aus einem Gedicht von Friedrich von Schiller und wurde 1823 von Ludwig van Beethoven in seiner Neunten Symphonie vertont.
Diese Hymne steht für Freiheit, Frieden und Solidarität, die Ideale der EU.
Sie ersetzt nicht die Nationalhymnen der Mitgliedstaaten, sondern symbolisiert die Einheit in der Vielfalt.
Europäische Währung - der Euro
Am 1. Januar 2002 wurden in zwölf Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Euro-Banknoten und Euro-Münzen eingeführt.
Alle Münzen und Banknoten können im gesamten Euroraum ohne Umtausch verwendet werden. Sie gelten derzeit als gemeinsames Zahlungsmittel in 17 Mitgliedländern der EU. In weiteren 5 Nicht-EU-Ländern kann ebenfalls mit dem Euro bezahlt werden.
Euro-Banknoten
Es gibt sieben Euro-Banknotenwerte: 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro Jeder Banknotenwert hat eine andere Farbe und Größe.
Die Euro-Banknoten sind in ganz Europa einheitlich gestaltet. Sie zeigen Bilder von Fenstern, Toren und Brücken sowie eine Landkarte von Europa und die europäische Flagge.
Gestaltet wurden sie von dem österreichischen Künstler Robert Kalina.
Euro-Münzen
Die acht Münzwerte unterscheiden sich in Größe, Farbe und Dicke. Sie lauten auf 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cent sowie 1 und 2 Euro.
1 Euro = 100 Cent
Der Belgier Luc Luycx gestaltete die Euromünzen.
Die Vorderseite der Münzen ist in allen 17 Ländern des Euroraums einheitlich gestaltet. Die Rückseite zeigt in jedem Teilnehmerland ein anderes, von nationalen Künstlern entworfenes Motiv.