Europäischer Gerichtshof
Version vom 30. Mai 2017, 12:51 Uhr von Ehofbauer (Diskussion | Beiträge)
Der Europäischer Gerichtshof sorgt dafür, dass Rechtsvorschriften der EU in allen Mitgliedstaaten gleich verstanden und angewandt werden = Gemeinschaftsrecht.
Der Gerichtshof entscheidet in Rechtsstreitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten, Organen der EU, Unternehmen und Privatpersonen.
Jeder Mitgliedstaat entsendet einen Richter und zusätzlich gibt es 8 überparteiliche Generalanwälte.