Gärtner und Gärtnerin

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Version vom 11. März 2014, 10:13 Uhr von Ehofbauer (Diskussion | Beiträge) (Landschaftsgärter/in)
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Arbeit im Freiland

Die richtige Berufsbezeichnung ist eigentlich Gärtnerfacharbeiter/in.

Die wichtigsten Erzeugnisse sind Obst, Gemüse, Zier- und Zimmerpflanzen.

Gearbeitet wird an der frischen Luft (im Freiland) und in Glashäusern.

In vielen Fällen kümmern sich Gärtner/innen auch selbst um den Verkauf der gezüchteten Pflanzen.


Arbeit im Glashaus


Tätigkeitsbereich

Zier- und Zimmerpflanzen

Schnittblumenfelder: Tulpen

Im Glashaus werden das ganze Jahr über Topfpflanzen gezogen. Dabei muss auf die richtige Temperatur und Wassermenge geachtet werden.

Schnittblumen können auch im Freiland für den Blumenhandel angebaut werden.

Kleinere Gärtnereien verkaufen ihre Pflanzen auch selbst weiter. Dabei ist die gute und fachgerechte Kundenberatung wichtig.



Baumschule

Obstgarten im Frühling: blühende Marillenbäume
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Rosengarten im Wiener Volksgarten

Ziersträucher (Rosen), Obst-, Laub- und Nadelbäume, blühende und beerentragende Sträucher werden durch Samen oder Stecklinge vermehrt. Sie müssen zuerst im Glashaus - später im Freien - umgetopft, aufgebunden, geschnitten, gedüngt und bewässert werden.

Handelt es sich um Obstbäume oder Beerensträucher, ist zu ernten, zu lagern und das Obst zu verkaufen.

Werden die Sträucher und Bäume verkauft, sind Interessenten bei der Auswahl der Anbaufläche, der Obstsorten und des Saatgutes zu beraten, Tipps und Anleitungen zur Bodenbearbeitung und Düngung zu geben.



Landschaftsgärtner/in

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Harmonisch gestaltete Gartenlandschaft

Die Aufgabe der Landschaftsgärtner/innen ist Gärten, Grünflächen, Spiel- und Sportanlagen zu bepflanzen und zu pflegen.

Das bedeutet, dass sie sich das ganze Jahr bei jedem Wetter im Freien aufhalten.

Neben der Arbeit mit den Pflanzen sind Wege, Plätze, Mauern und Stiegen nicht nur zu begrünen sondern auch so zu bauen, dass sie sich in das vorgegebene Landschaftsbild einfügen.



Gemüsegärtner/in

Blattsalate

Gearbeitet wird meistens in größeren Gemüsegärtnereien.

Die Arbeit der Gemüsegärtner/innen teilt sich auf in …

  1. die Versorgung der Menschen mit - Paradeisern, Radieschen, Salat, Gurken…
    Angebaut wird im Freiland und in Glashäusern.
  2. die Vermehrung der Pflanzen durch Samen oder Stecklinge.
  3. den Verkauf von Samen, Jungpflanzen und des reifen Gemüses.



Friedhofsgärtner/in

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Arbeit der Friedhofsgärtner

Sie legen Grabstätten und Friedhofsanlagen an, bepflanzen und pflegen sie. Dabei müssen sie mit der Friedhofsverwaltung zusammenarbeiten.

In großen Betrieben werden die verwendeten Pflanzen selbst gezogen.

Viele Betriebe bieten auch das Binden von Friedhofskränzen und Buketts an.



Arbeitsgeräte

GärtnerInnenkunst: Blumenpfau

Gärtner/innen haben natürlich mit Pflanzen, Erde und Düngemittel zu tun. Dafür benötigen sie Spaten, Hacken, Rechen, Messer, Scheren, Sägen und Schaufeln …

Gewächshäuser sind mit Anlagen zur Temperatur- und Lichtregulierung ausgestattet. Diese müssen richtig eingestellt werden. Gleiches gilt für das Belüftungs- und Bewässerungssystem.

Bei der Freilandarbeit und in der Landschaftsgärtnerei wird auch mit Maschinen gearbeitet. Materialien wie Stein, Holz, Erde und Sand benötigen Kettensäge, Winkelschleifer Steinsäge, Minibagger und Betonmischer.



Anforderungen

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GärtnerInnenkunst: Blumenenten

Natürlich sollte ein/e/ Gärtner/in Freude an der Natur und den Pflanzen haben.

Interesse an Mathematik, Deutsch, Biologie und Chemie sind erforderlich.

Auch wenn viele Maschinen die Arbeit unterstützen ist Kraft und handwerkliches Geschick erforderlich.

Für die Arbeiten im Freien unter allen Wetterbedingungen sollte man gesund und fit sein. Pollenallergien beeinflussen die Freude an der Tätigkeit.



Ausbildung

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GärtnerInnenkunst: Zwerg

Der Beruf ist ein Lehrberuf. Die Lehre dauert 3 Jahre. Sie erfolgt in einem Ausbildungsbetrieb. Zusätzlich muss man eine Landwirtschaftliche Berufsschule besuchen.

Wird nach der 8. Schulstufe die Höhere Lehranstalt für Gartenbau für 5 Jahre besucht, schließt diese mit Matura ab. Danach darf ein eigener Betrieb geführt werden.



Sonstiges