Berufskraftfahrerin und Berufskraftfahrer: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | Das sind Lenkerinnen und Lenker von Kraftfahrzeugen für die '''gewerbsmäßige Beförderung von Gütern'''. Voraussetzung ist der Besitz eines Führerscheins der Klassen C oder C1. | |
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− | '''Führerscheinklasse C''' ist die Berechtigung zur Lenkung von Kraftfahrzeugen, die nicht mehr als acht Plätze außer dem Lenkerplatz haben und über 3 500 kg wiegen, zu lenken. | + | '''Führerscheinklasse C''' ist die Berechtigung zur Lenkung von Kraftfahrzeugen, die nicht mehr als acht Plätze außer dem Lenkerplatz haben und über 3 500 kg wiegen, zu lenken. |
− | '''Führerscheinklasse C1''' ist die Berechtigung zur Lenkung von Kraftfahrzeugen, die nicht mehr als acht Plätze außer dem Lenkerplatz haben und über 7 500 kg wiegen. | + | '''Führerscheinklasse C1''' ist die Berechtigung zur Lenkung von Kraftfahrzeugen, die nicht mehr als acht Plätze außer dem Lenkerplatz haben und über 7 500 kg wiegen. |
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+ | [[Datei:Reisebus.jpg|thumb|300px|right|{{ImageCaption|Titel=Reisebusse dürfen nur Menschen, die den D-Führerschein besitzen, steuern.|Urheber=Wolfgang Michalke|Quelle={{ImageMetaSource|Quelle=https://pixabay.com/de/reisebus-omnibus-busreise-bus-384719/|Linktext=}}|Lizenz={{ImageMetaLicense|URL=https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de|Lizenz=CC0 1.0}}}}]] | ||
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Das sind Lenker und Lenkerinnen von Kraftfahrzeugen für die '''gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen'''. Voraussetzung ist der Besitz eines Führerscheins der Klassen D. | Das sind Lenker und Lenkerinnen von Kraftfahrzeugen für die '''gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen'''. Voraussetzung ist der Besitz eines Führerscheins der Klassen D. | ||
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Zusätzlich ist eine '''praktische und theoretische Weiterbildung''' zu besuchen, die mit einer Prüfung abgeschlossen wird. | Zusätzlich ist eine '''praktische und theoretische Weiterbildung''' zu besuchen, die mit einer Prüfung abgeschlossen wird. | ||
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+ | *Vorschriften für die Ladungssicherung bzw. des Personenverkehrs<br> | ||
+ | *Vorschriften für den Güterverkehr bzw. den Personenverkehr | ||
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+ | ====Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit==== | ||
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+ | *Verhalten bei Notfällen<br> | ||
+ | *Gesundheitsschäden vermeiden<br> | ||
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+ | *[[Beruf|Beruf]] | ||
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Aktuelle Version vom 3. September 2020, 10:47 Uhr
Berufskraftfahrerinnen und -fahrer transportieren Güter oder befördern Personen.
Sie werden auch als LWK- oder Bus-Lenker/innen oder -Fahrer/innen bezeichnet.
Sie führen Fahrtenbücher und Transportpapiere.
Die regelmäßig Kontrolle ihrer Fahrzeuge und kleinere Reparaturen gehören ebenfalls zu ihren Aufgaben.
Inhaltsverzeichnis
Wusstest du schon, dass ...
- immer mehr Berufskraftfahrerinnen und -fahrer gebraucht werden?
- dieser Beruf ein Lehrberuf ist?
- er ein Dienstleitungsberuf ist?
Berufskraftfahrer/in im Güterverkehr
Das sind Lenkerinnen und Lenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern. Voraussetzung ist der Besitz eines Führerscheins der Klassen C oder C1.
Führerscheinklasse C ist die Berechtigung zur Lenkung von Kraftfahrzeugen, die nicht mehr als acht Plätze außer dem Lenkerplatz haben und über 3 500 kg wiegen, zu lenken.
Führerscheinklasse C1 ist die Berechtigung zur Lenkung von Kraftfahrzeugen, die nicht mehr als acht Plätze außer dem Lenkerplatz haben und über 7 500 kg wiegen.
Berufskraftfahrer/in im Personenverkehr
Das sind Lenker und Lenkerinnen von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen. Voraussetzung ist der Besitz eines Führerscheins der Klassen D.
Führerscheinklasse D ist die Berechtigung zur Lenkung von Kraftfahrzeugen, die mehr als acht Plätzen außer dem Lenkerplatz zu lenken.
Anforderungen
- körperliche und geistige Gesundheit
- Verantwortungsbewusstsein im Straßenverkehr
- Selbstständigkeit und Zuverlässigkeit
- Flexibilität
Ausbildung
Als Lehrberuf dauert die Ausbildung 3 Jahre.
Danach kann die Lehrabschlussprüfung abgelegt werden.
Weiterbildung
Zusätzlich ist eine praktische und theoretische Weiterbildung zu besuchen, die mit einer Prüfung abgeschlossen wird.
Die Weiterbildung befasst sich mit:
Fahrsicherheit und Sicherheitstechnik
- Risiken des Straßenverkehrs, Verkehrsunfälle im Güterverkehr
- Motor und Bremsanlage
- moderne Sicherheitstechnik
Wirtschaftliche und umweltschonende Fahrweise
Arbeitsrecht und Verkehrsräume
Lenk- und Ruhezeiten
Umgang mit analogen und digitalen Kontrollgeräten
Sozialvorschriften und Verkehrsvorschriften
Ladungssicherung und LKW-Vorschriften
- Wagenladung richtigen sichern bzw. Sicherheit der Fahrgäste
- Vorschriften für die Ladungssicherung bzw. des Personenverkehrs
- Vorschriften für den Güterverkehr bzw. den Personenverkehr
Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit
- Verhalten bei Notfällen
- Gesundheitsschäden vermeiden